Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kurt Invest AG (Fotobox365.ch)

  1. Geltungsbereich
    1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über Dienstleistungen und Mietsachen. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Kurt Invest AG, (Geltungsbereich auch für www.fotobox365.ch) und ihren Kundinnen und Kunden, Mieterinnen und Mietern (nachfolgend Kunde genannt).
    2. Zur Geltung von Abweichungen von diesen AGB bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Kurt Invest AG.
  2. Offerten / Angebote
    1. Die Offerten erfolgen unentgeltlich, sofern in der Offertanfrage nichts anders vermerkt ist. Sie sind 30 Tage gültig und somit zeitlich befristet.
    2. Wird nach Annahme der Offerte durch den Kunden auf seinen Wunsch der Umfang der vereinbarten Leistung erweitert, so sind die entsprechenden Mehraufwendungen durch den Kunden mit den vereinbarten Stundenansätzen separat zu bezahlen. Der Mehraufwand wird von                              Kurt Invest AG nach Abschluss der Mehraufwendungen in Rechnung gestellt. Im Falle von Mietsachen erfolgt die Rechnungsstellung bei Rückgabe der Mietsachen.
  3. Vertragsabschluss
    1. Ein Vertrag gilt dann als abgeschlossen, wenn a) die Auftragsbestätigung, b) die Offerte oder c) der Mietvertrag von Kurt Invest AG durch den Kunden schriftlich (auch Bestätigung per Mail) bestätigt wird, bzw. wenn eine Bestellung des Kunden durch Kurt Invest AG schriftlich bestätigt wird.
    2. Erfolgt die Bestellung in Form einer Auftragsbestätigung / Offerte, gilt der Unterzeichner bzw. die vom Unterzeichneten vertretene juristische Person auch als Vertragspartner und ist für allfällige Ansprüche gegenüber Kurt Invest AG vollumfänglich haftbar. Dies gilt auch für den Fall, dass die Lieferadresse nicht mit derjenigen des Mieters identisch ist.
    3. Der Kunde muss volljährig und unterschriftsberechtigt sein.
  4. Preise
    1. Die Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken inkl. Mwst. Verpackung, Fracht, Versicherung, Zollkosten usw., soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
    2. Kurt Invest AG behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Für den Kunden gelten die am Bestelldatum auf der Website veröffentlichten Preise.
  5. Zahlung / Verzugszins und Kaution
    1. Als Zahlungsfrist gelten die auf der Auftragsbestätigung/Offerte von Kurt Invest AG vereinbarten Zahlungskonditionen. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Kurt Invest AG bis spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
      Kurt Invest AG ist berechtigt, jederzeit Vorauszahlungen zu verrechnen. Muss der Kunde gemahnt werden, werden die durch die Mahnung entstehenden Kosten dem Kunden ab der zweiten Mahnung verrechnet. Bei Neukunden oder Kunden die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur schleppend nachkommen, behält sich Kurt Invest AG vor, auch andere Zahlungsmodalitäten anzuwenden.
    2. Kurt Invest AG ist berechtigt eine Vorauszahlung von bis zu 100% der vereinbarten Gesamtsumme zu verlangen. Zusätzlich kann eine Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der Mietsachen erhoben werden.
  6. Annullierung / Rücktritt des Kunden
    1. Wird ein Vertrag aus irgendwelchen Gründen annulliert, schuldet der Kunde der Kurt Invest AG einen pauschalen Schadensersatz von Fr. 50.-, zuzüglich werden noch folgende Annullierungskosten in Rechnung gestellt:                                                                                                                                                                                                                                                   Annullierung bis 30 Tage vor Vertragsbeginn: 10% des Gesamtbetrages
      Annullierung bis 20 Tage vor Vertragsbeginn: 20% des Gesamtbetrages
      Annullierung bis 10 Tage vor Vertragsbeginn: 50% des Gesamtbetrages
      Annullierung bis 3 Tage vor Vertragsbeginn: 75% des Gesamtbetrages
      Spätere Annullierung: 100% des Gesamtbetrages
    2. Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten, wie auch speziell bestellte oder angefertigte Materialien, Geräte und Zubehör werden in jedem Fall voll verrechnet. Die entstandenen Mietausfälle, die durch die ursprünglichen Materialreservationen entstanden sind, werden dem Kunden zusätzlich verrechnet.
  7. Mietdauer
    1. Die Mietdauer wird, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, in Tagen bemessen und richtet sich nach der vereinbarten Überlassungsdauer. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag.
    2. Die schriftlich vereinbarte Mietdauer ist einzuhalten. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache, läuft die Miete automatisch weiter und der Kunde ist verpflichtet die Mehrkosten gemäss “Mietpreisliste Kurt Invest AG“ sowie die entstandenen Schäden zu bezahlen.
  8. Eigentum / Zustand der Mietsachen / Art der Nutzung und Einsatzort
    1. Die Mietsachen sind Eigentum von Kurt Invest AG. Die Firmenlogos und Schriftzüge an den Geräten dürfen durch den Kunden oder Dritte weder entfernt, abgedeckt noch überklebt werden. Als Verbrauchsmaterial gilt nur, was ausdrücklich als solches bezeichnet wird.
    2. Alle Geräte wurden vor dem Versand / bzw. Abholung gründlich geprüft und sind in funktionstüchtigem Zustand, was der Kunde mit seiner Unterschrift anerkennt. Während der Mietdauer auftretende Defekte oder Pannen sind unvorhersehbar; daher wird vom Kunden ausdrücklich auf jegliche Forderungen verzichtet. Falls eine Leistung von Kurt Invest AG in irgendeiner Form nicht den Erwartungen des Kunden entspricht, so ist er verpflichtet dies sofort zu melden; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Nachträgliche Beschwerden können nicht akzeptiert werden.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache mit Sorgfalt zu behandeln. Für jede mehr als normale Abnutzung ist der Kunde schadenersatzpflichtig. Nach Gebrauch ist die Mietsache vollständig, ganz, sauber und in geordneter Form zu retournieren.
    4. Der Einsatzort der Mietsache ist Kurt Invest AG anzuzeigen. Für Freiluftveranstaltungen („Open Air“ –Veranstaltungen) müssen die Mietsachen durch den Kunden geeignet überdacht werden. Der Kunde hat Bedienungsanleitung und Sicherheitsvorschriften strikte einzuhalten. Für entstehende Schäden an Personen oder Sachen, die durch Mietsachen entstanden sind, übernimmt Swiss Fotobox keine Haftung.
  9. Medieninhalte
    1. Das von Kurt Invest AG im Auftrag vom Kunden, am Event auszustrahlende Medienmaterial (Bilder, Slides, Logos, PDF) muss spätestens 5 Arbeitstage vor dem Event, von Kurt Invest AG auf die visuelle/technische Qualität geprüft werden können.
    2. Die Verantwortlichkeit für die sachliche Richtigkeit des Inhalts der Medien und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber.
    3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Kurt Invest AG die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
    4. Kurt Invest AG behält sich das Recht vor, die Projektion und / oder Ausstrahlung von Medienmaterial, das nicht den technischen Qualitätsansprüchen von Kurt Invest AG entspricht, zu verweigern.
    5. Ist eine aufwändige Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten.
  10. Weitervermietung
    1. Eine Weitervermietung an Dritte ist ohne Zustimmung von Kurt Invest AG nicht erlaubt.
  11. Schäden durch Störung oder Ausfall / Diebstahl
    1. Für Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch Störungen oder Ausfall der Mietsache entstehen, übernimmt Kurt Invest AG keine Haftung. Bei Pannen höherer Gewalt ist Swiss Fotobox bemüht, die im Vertrag oder Angebot aufgeführten Mietsachen durch funktionsgleiche zu ersetzen und den Kunden baldmöglichst zu benachrichtigen.
    2. Die Fotobox wird vor dem Versand 100% auf Funktion. Sollte das Gerät eine Störung vor oder während dem Event haben, muss dies sofort innert 24h gemeldet werden. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Rückerstattung der Mietkosten. Da davon ausgegangen werden muss, dass der Schaden während dem Transport oder einer Falschhandhabung durch den Kunden eingetreten ist.
    3. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen ist der Kunde verpflichtet, immer einen Polizeirapport erstellen zu lassen.
  12. Versicherung / Wiederbeschaffung
    1. Das Versichern der Mietsache gegen alle Risiken, ab Zeitpunkt der Übernahme bis zur Lieferung in Luterbach, ist Sache des Kunden. Kurt Invest AG übernimmt keine Haftung für irgendwelche Schäden. Der Kunde haftet selbst auch wenn ihn kein Verschulden trifft.
  13. Beschädigte Mietsachen
    1. Defekte, Mängel oder Verluste sind umgehend an Kurt Invest AG zu melden. Beschädigte oder verschmutzte Mietsachen werden zum Wiederbeschaffungspreis, resp. Wiederherstellungspreis dem Kunden in Rechnung gestellt.
    2. Es ist dem Kunden untersagt an den Mietsachen Änderungen sowie Reparaturen jeglicher Art vorzunehmen.
    3. Allfällige während der Mietzeit notwendige Unterhalts- und Reperaturarbeiten an der Mietsache darf der Kunde nur von Kurt Invest AG oder einer von dieser bezeichneten Drittperson durchführen lassen.
  14. Rückgabe der Mietsachen / Vorzeitige Rückgabe
    1. Retournierte Mietsachen werden von uns getestet. Kurt Invest AG behält sich vor, während drei Tagen nach Retournierung der Mietsachen, bei Defekt dieser, auf den Mieter Regress zu nehmen. Die allfälligen Reparaturkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
    2. Bei vorzeitiger Retournierung der Mietsachen hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der Mietgebühren.
  15. Besondere Anforderungen
    1. Das Mietmaterial ist nicht neuwertig, kleinere Schäden oder Verschmutzungen sind daher unvermeidbar. Besondere Anforderungen an den Zustand oder die Sauberkeit müssen ausdrücklich vor Mietbeginn vereinbart werden.
  16. Materialverkauf
    1. Verkauft Kurt Invest AG dem Kunden Neu- oder Occasionsmaterial, bleibt dieses bis zu dessen vollständigen Bezahlung im Besitz von Kurt Invest AG.
  17. Geheimhaltung
    1. Mit dem Öffnen und Sichten der von Kurt Invest AG präsentierten und abgegebenen Unterlagen stimmen die beteiligten Personen zu, sämtliche daraus hervorgehenden Informationen, Text- und Gestaltungsideen, Kennzeichen, Konzepte und Kreationen geheim zu halten und nicht zu verwenden, es sei denn, es komme zu einer vertraglichen vereinbarten Zusammenarbeit, welche die Verwertung zulässt. Diese Vereinbarung schliesst Ideen und Informationen ein, welche nicht von Gesetzes wegen geschützt sind.
    2. Mit einem allfälligen Präsentationshonorar werden keine Nutzungsrechte abgegolten und eingeräumt.
  18. Urheber- / Nutzungsrecht und Datenschutz, Datensicherung
    1. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftragsabwicklung sowie Archivierung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
    2. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Kurt Invest AG verpflichtet sich für den Fall des Widerrufes zur Löschung der persönlichen Daten, es sei denn, der Vertrag ist noch nicht vollständig abgewickelt.
    3. Bei der Auftragserteilung wird vorausgesetzt, dass der Kunde seine Datensätze auch über den Zeitpunkt der Auslieferung der Arbeiten an ihn hinaus sichert. Ein Anspruch auf Sicherung der vom Kunden übermittelten Daten durch Kurt Invest AG besteht nicht.
    4. Der Kunde ist für die Inhalte der übertragenen Bilddateien allein verantwortlich. Bei allen übertragenen Arbeiten, Dateien und Bildern sowie der Archivierung von Bilddaten werden die erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte des Kunden vorausgesetzt.
    5. Im Falle der Verletzung derartiger Rechte ist der Kunde verpflichtet, Kurt Invest AG von der Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen. Dies erfolgt grundsätzlich durch Schuldübernahme im Verhältnis zu dem Anspruchsteller. Stimmt dieser der Schuldübernahme nicht zu, stellt der Kunde der Kurt Invest AG im Innenverhältnis von jeglicher Inanspruchnahme frei. Der Kunde wird in diesem Fall Kurt Invest AG bei der Abwehr der Inanspruchnahme unterstützen. Kosten (Anwaltliche Vertretung, Gerichtsgebühren, Strafen, etc.) die hierdurch entstehen trägt der Kunde / Vertragspartner.
    6. Kurt Invest AG behält sich das Recht vor, die mit der Box erstellten Fotos nach schriftlicher Erlaubnis durch den Kunden auf der Website «www.fotobox365.ch» und anderen Subdomains von «fotobox365.ch» abzubilden.  Die Urheberrechte der Fotos bleiben beim Kunden.
  19. Wirksamkeit / Gerichtsstand
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
    2. Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem Schweizerischen Recht.
    3. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Solothurn.
  20. Salvatorische Klausel
    1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt hätten.

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